Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
dk-music – Dennis Kuhn (DJ Dennis)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von dk-music, insbesondere für
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die musikalische Durchführung von Veranstaltungen (DJ-Service) sowie
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den Verleih von Ton- und Lichttechnik, jeweils mit oder ohne Betreuung vor Ort.
Ein Auftrag kann durch den Auftraggeber (in der Regel der Veranstalter) schriftlich oder mündlich erteilt werden.
Ein mündlich erteilter Auftrag gilt als verbindlicher Vertrag, sobald der Termin durch dk-music bestätigt wurde.
Sofern innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt einer Auftragsbestätigung (mündlich oder schriftlich, maßgeblich ist das Datum) keine schriftlichen Änderungen eingehen, gilt der Auftrag als verbindlich angenommen.
Geräte aus dem Eigentum von dk-music werden ausschließlich gegen Vorkasse sowie unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments verliehen.
Der Entleiher erhält eine Einweisung in die Bedienung der Geräte und verpflichtet sich, diese sorgfältig zu behandeln sowie nach der Veranstaltung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Für Beschädigungen, Verlust oder unsachgemäße Nutzung der Geräte – auch durch Dritte – haftet der Entleiher in vollem Umfang.
Auf Wunsch können gegen Aufpreis:
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Transport
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Auf- und Abbau
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technischer Support vor Ort
hinzugebucht werden.
Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt je nach Veranstaltungsgröße ca. 1 bis 6 Stunden vor bzw. nach der Veranstaltung.
Der Veranstalter stellt sicher, dass:
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der kürzeste und möglichst ebene Zugang zum Aufbauort freigehalten wird
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bei Treppen oder Hindernissen ausreichend Hilfspersonen zur Verfügung stehen
Standort, Aufbau, Abbau und technische Entscheidungen erfolgen in Absprache mit dem Veranstalter. In Zweifelsfällen entscheidet DJ Dennis.
Der Veranstalter stellt:
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eine ausreichende Stromversorgung
(230 V / 16 A oder – je nach Anlagengröße – Drehstrom 3×230 V / 16 A) -
einen ausreichenden Stellplatz
(mindestens 3 × 3 m, ggf. verteilt)
kostenfrei zur Verfügung.
Während der Veranstaltung sind Essen und Getränke für DJ Dennis kostenfrei bereitzustellen.
Bei Veranstaltungen außerhalb des Großraums Braunschweig stellt der Veranstalter nach vorheriger Absprache eine geeignete Unterkunft (z. B. Hotel) zur Verfügung.
Die vereinbarte Gage ist nach Veranstaltungsende in bar zu zahlen oder wird nach vorheriger Absprache auf das Konto von dk-music überwiesen.
Beim reinen Technikverleih (Selbstabholung) gilt der vereinbarte Preis pro Veranstaltungstag (24 Stunden).
Alle ggf. anfallenden GEMA-Gebühren für Musik- oder Tonträgernutzung trägt der Veranstalter. Dies gilt ausdrücklich auch für private Feiern wie Hochzeiten, Polterabende oder Geburtstage, bitte dazu bei der GEMA informieren.
DJ Dennis ist in der Gestaltung und Darbietung des musikalischen Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen Weisungen durch den Veranstalter oder dessen Beauftragte.
Musikwünsche werden – soweit möglich – berücksichtigt.
Kann dk-music aufgrund höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
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bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung:
Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Auftragswertes -
ab 30 Kalendertagen vor Veranstaltung:
100 % der vereinbarten Pauschale -
ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltung:
ebenfalls 100 % der vereinbarten Pauschale
Für Schäden an Geräten von dk-music, die während der Veranstaltung entstehen, haftet die vom Veranstalter abgeschlossene Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden an gemieteter Veranstaltungstechnik abdecken muss.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2026 und ersetzen alle vorherigen Fassungen.