Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Es werden hier sowohl das Leihen von Geräten als auch musikalische Durchführung von Veranstaltungen durch dk-music (Dennis Kuhn, DJ Dennis) angesprochen

Auftrag

Der Auftraggeber (in der Regel der Veranstalter) kann seinen Auftrag an dk-music schriftlich oder mündlich abgeben. Bei einem mündlichen Auftrag gilt dieser als fester Vertrag nach Bestätigung des Termins durch dk-music.

Verleih

Geräte aus dem Eigentum von dk-music werden nur gegen Vorkasse und Vorlage des Personalausweises o.ä. verliehen. Die leihende Person wird in das / die Gerät(e) eingewiesen und hat dafür zu sorgen, dass diese sich nach der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Kommt es zu Beschädigungen durch den Leihnehmer oder Dritte so haftet der Leihnehmer der Geräte. Gegen Aufpreis werden die Geräte auch zum bzw. vom Veranstaltungsort transportiert und dort auf-/abgebaut.

Auf- und Abbau

Auf- / Abbau der Musikanlage dauert je nach Größe ca. eine bis sechs Stunden und erfolgt direkt vor / nach der Veranstaltung. Hierfür ist der kürzeste, möglichst ebene Weg freizuhalten. Bei Treppen, oder wenn sonst ein Hindernis zum Aufbauen vorhanden ist, helfen der Veranstalter oder dessen Beauftragte.

Standort, Auf- und Abbau sowie alle Entscheidungen werden im Einverständnis mit dem Veranstalter und dem Diskjockey, ansonsten vom Diskjockey allein getroffen.

Vom Veranstalter ist dafür zu sorgen, dass Elektrizität (230 Volt mit 16 Ampere oder Drehstrom 3x 230 Volt, 32 Ampere, je nach Größe) und ausreichend Stellplatz (min. 3 X 3 m, teilweise verteilt) zur Verfügung steht.

Verpflegung / Unterbringung

Essen und Getränke nach Art des Hauses sind für den Discjockey selbstverständlich kostenlos. Wird dk-music weit außerhalb von Braunschweig gebucht, wird nach Absprache mit dem Veranstalter eine geeignete Unterkunft von ihm (z.B. Hotel) für den Diskjockey bereitgestellt.

Gebühren / Bezahlung

Die Bezahlung der vereinbarten Gage erfolgt nach Veranstaltungsende in bar oder wird nach Absprache mit dem Veranstalter auf das Konto von dk-music überwiesen. Bei Selbstabholern gilt der Preis pro Veranstaltungstag.

Bei etwaigen anfallenden Gebühren (GEMA) für Wort, Musik oder digital überspielten Tonträger trägt der Veranstalter die Kosten. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten, Polterabende, etc.

Programm

DJ Dennis ist in der Gestaltung und Darbietung des Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragte.

Höhere Gewalt

Kann infolge höherer Gewalt dk-music seine Verpflichtung aus dem geschlossenen Vertrag nicht erfüllen, werden beide Vertragspartner aus diesem Vertrag befreit. Bei Stornierung des Auftrages wird eine Aufwandsentschädigung von 20% des Auftragwertes erhoben. Wenn eine Stornierung 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder später eingeht, ist die vereinbarte Pauschale zu zahlen. Wenn innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung (Fernmündlich oder Poststempel) keine schriftliche Änderung eingegangen ist, gilt diese Auftragsbestätigung als Vertrag.

Haftung bei Schäden

Wird Eigentum von dk-music bei der Veranstaltung beschädigt, so haftet die vom Veranstalter abgeschlossene Haftpflichtversicherung, die auch eine Geräteversicherung beinhalten muss.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist in jedem Fall das Amtsgericht Braunschweig.

Gültig ab 01.01. 2012

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